3. 3.1 Mit delegierter Stellungnahme vom 30. Juni 2025 reichte die Staatsanwaltschaft folgende Noven ein: - Anklageschrift vom 30. Juni 2025 - Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft vom 30. Juni 2025 3.2 Da die Beschwerdekammer mit voller Kognition entscheidet, hat sie in hängigen Haftbeschwerdeverfahren grundsätzlich auch erstmals geltend gemachte oder von Amtes wegen ersichtlich gewordene haftrelevante Noven (insbesondere betreffend die gesetzlichen Haftgründe) zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 1B_51/2015 vom 7. April 2015 E. 4.6; auch zuungunsten des Beschuldigten: