Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten an (ARR 24 141). Am 29. November 2024 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) die Untersuchungshaft um drei Monate (KZM 24 2416). Mit Entscheid vom 3. Februar 2025 (richtig: 3. März 2025) verlängerte es die Untersuchungshaft um weitere drei Monate, d.h. bis am 28. Mai 2025 (KZM 25 393). Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 14. März 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer).