1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen qualifizierter Brandstiftung, Betrugs, Erpressung und Widerhandlungen gegen das Gastgewerbegesetz. Am 31. August 2024 – nachdem es zuvor mit Entscheid vom 14. Juni 2024 einen Antrag auf Haftanordnung abgewiesen hatte (ARR 24 101) – ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten an (ARR 24 141).