4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden im Umfang von CHF 1’000.00 dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Die verbleibenden Kosten von CHF 500.00 trägt der Kanton Bern. 5. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 900.00 (inkl. MWST) ausgerichtet. 6. Weitere Entschädigungen werden nicht gesprochen.