schuldigten angelastet werden (vgl. auch zur Publikation bestimmtes Urteil des 5 Bundesgerichts 2C_332/2024 vom 21. Juli 2025 E. 4.4.2, wonach den Berufsgeheimnisträgern nicht angelastet werden könne, dass das zuständige Amt das Entbindungsverfahren nicht korrekt durchgeführt habe). Die Staatsanwaltschaft hat eine Verletzung des Berufsgeheimnisses durch den Beschuldigten daher zu Recht verneint. Diese Schlussfolgerung ist entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers weder voreilig noch zweifelhaft.