In einem kürzlich ergangenen zur Publikation bestimmten Urteil 2C_332/2024 vom 21. Juli 2025 bejahte das Bundesgericht im Rahmen der Beurteilung einer Beschwerde betreffend eine Angelegenheit des öffentlichen Rechts zwar die Nichtigkeit einer Entbindungsverfügung des Amtes für Gesundheit und Soziales des Kantons Schwyz, welche ohne Gewährung des rechtlichen Gehörs ergangen und dem Beschwerdeführer nicht eröffnet worden war. Mit Blick darauf bestehen daher Hinweise, dass die vorliegende Entbindungserklärung ebenfalls nichtig ist, zumal sich aus dem Entscheid der GSI vom 2. April 2025 keine Hinweise ergeben, dass der