Über die zukünftige Verwendung der Patientenunterlagen im Strafverfahren BM 24 47391 ist damit nichts gesagt, weshalb auch ein Beizug im Verfahren BM 25 15490 jedenfalls nicht offensichtlich ausgeschlossen ist. Abgesehen davon kann ohnehin nicht davon ausgegangen werden, das Entbindungsgesuch und der Entbindungsentscheid seien Bestandteil der Patientenunterlagen, auch wenn sie vom Beschuldigten offenbar zusammen mit diesen eingereicht wurden.