Die Verwertbarkeit dieser Akten bzw. des gestützt darauf ergangenen Gutachtens war bereits Gegenstand im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 25 266 vom 19. September 2025. Daraus kann aber betreffend die Verwendung/Verwertbarkeit dieser Akten bzw. allenfalls Teilen davon im vorliegenden Strafverfahren BM 25 15490 nichts abgeleitet werden.