3. Die Staatsanwaltschaft führt gegen den Beschwerdeführer ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung (BM 24 47391). In diesem Zusammenhang ordnete die Staatsanwaltschaft die Begutachtung des Beschwerdeführers an. Am 28. März 2025 ersuchte sie deswegen den Beschuldigten (Hausarzt des Beschwerdeführers), ihr gestützt auf Art. 265 StPO die vollständigen Patientenunterlagen des Beschwerdeführers im Original oder in gut lesbarer Kopie herauszugeben. Der Beschuldigte liess der Staatsanwaltschaft in der Folge die medizinischen Unterlagen des Beschwerdeführers zukommen.