__, am 23. Juni 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Er beantragte, die Nichtanhandnahmeverfügung sei aufzuheben und die Sache zur ordnungsgemässen Durchführung eines Entbindungsverfahrens unter Wahrung des rechtlichen Gehörs sowie zwecks Eröffnung eines Strafverfahrens zurückzuweisen.