Zumal es offenbar in der Vergangenheit bereits Schwierigkeiten bei der Übergabe des Kindes gegeben hat (vgl. etwa Notizdetail KESB vom 18. Dezember 2023 und 17. Mai 2024; vgl. auch Notizdetail KESB vom 12. November 2024 [Besuchsrecht nicht wahrgenommen]), das Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Bern bezüglich des Beschwerdeführers involviert ist (vgl. Notizdetail KESB vom 17. April 2024, 25. Mai 2024, 10./11./14./19. Juni 2024) und der Beschwerdeführer aufgrund seines als ge-