Gemäss dem Journaleintrag vom 7. Januar 2025 und den Ausführungen des Anzeigeerstatters erschienen die beschuldigten Personen am 7. Januar 2025 an seinem Wohnort und sprachen mit ihm, nachdem sie die Meldung erhielten, dass seine Tochter nicht im Kindergarten erschienen sei. Dass die beschuldigten Personen beim Einsatz verfügt oder Zwang ausgeübt hätten, geht aus dem geschilderten Sachverhalt nicht hervor.