Der Beschwerdeführer schilderte in der Strafanzeige vom 31. Januar 2025, dass am 7. Januar 2025 Beamte der Kantonspolizei Bern (ein Mann und eine Frau) an seinem Wohnsitz erschienen seien und ihm vorgeworfen hätten, seine Tochter nicht rechtzeitig zur Schule gebracht und eine angebliche Vereinbarung vom 5. Dezember 2024 verletzt zu haben. Dieser Einsatz sei unangemessen und unverhältnismässig gewesen, da es in der Vereinbarung vom 5. Dezember 2024 keine spezifische Zeitvorgabe gebe, zu der er seine Tochter zur Schule bringen müsse, die Verantwortung für das Kind bis zur Schulüberführung bei ihm liege und er telefonisch erreichbar gewesen