Die vollständige Gutheissung meiner Beschwerde wegen Rechtsverweigerung. 2. Die Feststellung der Nichtigkeit der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 2. Juni 2025 wegen schwerwiegender formeller und materieller Mängel; 3. Die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die involvierten Polizeibeamten wegen Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB), Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB) und Falschbeurkundung (Art. 307 StGB); 4. Meine persönliche Anhörung vor dem Gericht;