1. Mit Verfügung vom 2. Juni 2025 nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen die Kantonspolizisten A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) und B.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) initiierte Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 20. Juni 2025 (persönliche Abgabe) Beschwerde. Er stellte folgende Anträge: 1. Die vollständige Gutheissung meiner Beschwerde wegen Rechtsverweigerung.