Am 24. Mai 2025 reichte der Beschwerdeführer beim Regionalgericht ein Wiederherstellungs- und Revisionsgesuch ein. Mit Verfügung vom 5. Juni 2025 wies das Regionalgericht das Wiederherstellungsgesuch ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 12. Juni 2025 (Postaufgabe: 16. Juni 2025) Beschwerde und verlangte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Wiederherstellung der Frist, eine mündliche Verhandlung und die Feststellung der Verletzung verfassungsmässiger Rechte. In Ermangelung einer eigenhändigen Unterschrift wies die Verfahrensleitung die Beschwerde mit Verfügung vom 19. Juni 2025 zurück.