1. 1.1 Mit Strafbefehl vom 23. Oktober 2023 sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) der Irreführung der Rechtspflege schuldig, wogegen dieser Einsprache erhob. Als der Beschwerdeführer nicht zur Hauptverhandlung erschienen war, verfügte das Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) am 15. Mai 2025, dass der Strafbefehl infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen sei. Am 24. Mai 2025 reichte der Beschwerdeführer beim Regionalgericht ein Wiederherstellungs- und Revisionsgesuch ein.