gemeinsames System von Einstellungen und Verhaltensnormen. Nationen und Nationalitäten werden als solche, d. h. als rechtliche Kategorien, von Art. 261bis StGB nicht erfasst (SCHLEIMINGER METTLER, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 14 f. zu Art. 261bis StGB).