Am 5. Juni 2025 forderte die Verfahrensleitung B.________ auf zu erklären, ob er Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft führen möchte und bejahendenfalls eine rechtsgenügliche Begründung nachzuliefern. Mit Eingabe vom 13. Juni 2025 erklärte B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) sinngemäss, Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft erheben zu wollen und begründete diese.