Im vorliegenden Fall ist gerichtsnotorisch, dass sich die Berner Behörden seit Jahren ständig mit Strafanzeigen von D.________ befassen müssen. Gegen die entsprechenden Verfügungen legt er trotz offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten regelmässig Rechtsmittel und / oder Rechtsbehelfe ein und zeigt die an den Verfahren beteiligten Justizangehörigen wiederum wegen angeblich strafbaren Verhaltens an, wenn nicht in seinem Sinne entschieden wird. Die Eingaben von D.________ zeichnen sich durch stereotypische Vorwürfe und Begehren aus, die so oder so ähnlich schon in zahlreichen Eingaben vorgebracht wurden.