unsere Rechtsordnung, Verstösse gg. mein rechtliches Gehör in Form von Missachtung meiner Grundrechte, der unentgeltlichen Prozessführung gem. Gesetz zuletzt begangen mit BG Urteil vom 14. August 2024», angeblich begangen am 14. August 2024 in Lausanne, nicht an die Hand. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit persönlicher Eingabe vom 30. Mai 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern und beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Eröffnung einer Strafuntersuchung.