4 Asylgesuchs des Beschwerdeführers zuständig ist. Der angeblich fehlerhafte Entscheid C.________ – in welchem eine bis am 6. September 2025 gültige Aufenthaltsbewilligung in Schweden erwähnt worden ist – wurde im Übrigen denn auch nicht von den angezeigten Mitarbeitenden des SEM, sondern vom Bundesverwaltungsgericht erlassen. Im Nichteintretensentscheid des SEM vom 31. Mai 2024 sind keine derartigen Ausführungen ersichtlich.