3 Anhandnahme eines Strafverfahrens rechtfertigt. Gestützt auf die vom Beschwerdeführer am 19. Dezember 2024 gemachten Ausführungen anlässlich der Anzeigeerstattung bei der Schaffhauser Polizei ist nicht ersichtlich, inwiefern die unbekannten Mitarbeiter des SEM einen Straftatbestand etwa des StGB erfüllt haben sollen.