1. Mit Verfügung vom 20. Mai 2025 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Strafkläger A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen unbekannte Täterschaft (Mitarbeitende des Staatssekretariats für Migration [nachfolgend: SEM]) initiierte Strafverfahren wegen Urkundenfälschung nicht an die Hand. Am 27. Mai 2025 reichte der Beschwerdeführer ein Schreiben in englischer Sprache bei der Staatsanwaltschaft ein.