wesentlich geändert) hat. Im Übrigen hat ein definitiver Entscheid über die Entbindung der Notare nicht nur Einfluss auf die Durchführbarkeit ihrer Befragung, sondern auch auf die Frage der Verwertbarkeit allfälliger das Notariatsgeheimnis berührender Aufzeichnungen. Dem Umstand, dass die im Oktober 2022 eröffnete Strafuntersuchung noch nicht abgeschlossen werden konnte, liegen somit sachliche Gründe zugrunde. Die Staatsanwaltschaft kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden. Weitere Anhaltspunkte dafür, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren durch gezielt verzögertes und willkürliches Vorgehen verschleppen würde, können ebenfalls nicht ausgemacht werden.