Dass diese nicht früher stattfinden konnte, liegt darin begründet, dass sich kein früherer Termin mit den Verfahrensbeteiligten und deren Anwälten vereinbaren liess, worüber die Beschwerdeführerin mit E-Mail der Kantonspolizei Bern vom 13. Juni 2025 informiert worden war. Gleichzeitig setzte die Polizei die Beschwerdeführerin auch darüber in Kenntnis, dass nach den Ferien des fallverantwortlichen Polizeibeamten eine erneute Terminumfrage gestartet werde (vgl. die der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 7. Juli