Weiter können auch etliche im Zusammenhang mit der Verfahrensführung und unter Anrufung angeblich verletzter Verfassungs-, Konventions- und Gesetzesbestimmungen (so etwa Art. 11 [Schutz vor Willkür, Schutz von Treu und Glauben] und 12 [Gewährleistung von Persönlichkeitsrechten] der Verfassung des Kantons Bern [KV;