vgl. dazu E. 5 hiernach) sowie die Ausführungen/Anträge in der Eingabe vom 7. Juli 2025 und den Schlussbemerkungen vom 7. November 2025 – soweit diese mit Blick auf die Beschwerdefrist als rechtzeitig bezeichnet werden können und nicht lediglich als im Rahmen einer Mitteilung vorgebrachte Forderungen qualifiziert werden müssen (darauf deuten die Ausführungen auf S. 9 der Eingabe vom 7. Juli 2025 hin) – betreffend die Geschäfts-/Urteilsfähigkeit ihres Vaters und dessen Vollmacht und Testament sowie die in diesem Zusammenhang geltend gemachte Persönlichkeitsverletzung, betreffend Rechtmässigkeit ihrer im Namen ihres Vaters