Ebenfalls ausserhalb des Anfechtungsobjekts liegen die Anträge, wonach die Argumente/Beweise der Beschwerdeführerin berücksichtigt und ihr rechtliches Gehör gewahrt werden müssten (Rechtsbegehren 5 der Beschwerdeeingabe vom 10. Juni 2025 und Schlussbemerkungen vom 7. November 2025), Drittpersonen zur Rechenschaft zu ziehen seien (Rechtsbegehren 3 der Eingabe vom 19. Juli 2025; vgl. dazu E. 5 hiernach) sowie die Ausführungen/