2.2 Hinsichtlich der in Bezug auf das Beschwerdeverfahren gestellten Verfahrensanträge ist einleitend Folgendes festzuhalten: Den Anträgen auf Akteneinsicht (Eingabe vom 7. Juli 2025) und Kenntnisnahme ihrer Schlussbemerkungen vom 19. Juli 2025 (dort Rechtsbegehren 4) wurde mit Verfügungen vom 21. und 22. Juli 2025 stattgegeben. Hierzu bedarf es keiner weiteren Ausführungen.