Das diesbezügliche Verfahren 7B_983/2025 ist noch hängig. Mit Verfügung vom 22. Oktober 2025 wurde Rechtsanwalt B.________ Gelegenheit gegeben, abschliessende Bemerkungen einzureichen. Davon machte er mit Eingabe vom 3. November 2025 Gebrauch. Am 7. November 2025 reichte die Beschwerdeführerin ihre abschliessenden Bemerkungen (nachfolgend auch Schlussbemerkungen genannt) ein.