Der Beschwerdeführerin (wie auch deren Ehemann) wird zusammengefasst vorgeworfen, sich Vermögenswerte des Erblassers zu dessen Lebzeiten in strafrechtlich relevanter Weise angeeignet oder darüber verfügt sowie solche Vermögenswerte eventuell nach dessen Tod gegenüber den Erbschaftsbehörden bzw. der Miterbin (d.h. der Anzeigeerstatterin/Privatklägerin) unterschlagen oder veruntreut zu haben. 1.2 Nachdem der bisherige Verteidiger der Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt D.________, am 12. Januar 2023 gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt hatte, die Beschwerdeführerin nicht mehr zu vertreten, teilte der zuständige Staatsanwalt