1. Von der Eingabe von Rechtsanwalt A.________ vom 31. Oktober 2025 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’600.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. 5. Weitergehend wird keine Entschädigung gesprochen.