Obschon ihr angesichts der hängigen Entbindungsverfahren ein Stück weit die Hände gebunden waren resp. nach wie vor sind, liefen die Ermittlungen daneben weiter (vgl. etwa den Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 14. August 2023 [Band 2], die Aktennotiz betreffend Fallbesprechung mit der Polizei vom 5. September 2023 einschliesslich Ermittlungsauftrag [Band 4, Fasz. Prozessuales/Diverses]). Welche Abklärungen unnötig (gewesen) sein sollen, erschliesst sich der Beschwerdekammer ebenso wenig (bezüglich der Befragung der Notare vgl. vorangehende Ausführungen) wie der beschwerdeführerische Einwand, wonach Vermögen angeblich zu lange blockiert würde. Über eine allfällige Aufhebung der