Weitere Anhaltspunkte dafür, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren durch gezielt verzögertes und willkürliches Vorgehen verschleppen würde, können ebenfalls nicht ausgemacht werden. So geht aus den Akten hervor, dass die Staatsanwaltschaft darum bemüht ist, das Verfahren voranzutreiben (siehe etwa die unzähligen Nachfragen der Staatsanwaltschaft bei der Notariatsaufsicht bezüglich der ausstehenden Entscheide [zwischen Januar 2023 und Januar 2024 waren es rund sechs Anfragen]). Obschon ihr angesichts der hängigen Entbindungsverfahren ein Stück weit die Hände gebunden waren resp.