über den Stand eines allfälligen bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahrens ist der Beschwerdekammer nichts bekannt). Deren Auskünfte sind gestützt auf eine summarische Prüfung durchaus erforderlich, zumal es um die Abklärung geht, wie es um die Urteilsfähigkeit des Verstorbenen bestellt war und wie es zum kurz vor seinem Tod erfolgten neuen Testament kam, welches jenes vom November 2021 ersetzt (resp. wesentlich geändert) hat. Im Übrigen hat ein definitiver Entscheid über die Entbindung der Notare nicht nur Einfluss auf die Durchführbarkeit ihrer Befragung, sondern auch auf die Frage der Verwertbarkeit allfälliger das Notariatsgeheimnis berührender Aufzeichnungen.