Der Beschwerdeführer fordert in der Eingabe vom 7. Juli 2025 (vgl. Rechtsbegehren 1 und 3) die unverzügliche Durchführung der damals noch ausstehenden Einvernahme von F.________ und die sofortige Freigabe und Herausgabe des blockierten Nachlasses, ersuchte auf S. 2 dieser Eingabe um Sicherstellung einer zeitnahen Fortführung sowie eines zügigen Verfahrensabschlusses und berief sich in der Eingabe vom 18. August 2025 explizit auf die Beschwerdemöglichkeit bei Vorliegen einer Verfahrensverzögerung.