An dieser Stelle erübrigen sich weitergehende Ausführungen. 2.3.4 Wenn der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vom 7. Juli 2025 unter Hinweis auf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 17. Juni 2025 schliesslich verlangt, dass ein neutrales Gericht sämtliche Schritte der Staatsanwaltschaft überwachen soll resp. ein Disziplinarverfahren einzuleiten sei (Rechtsbegehren 6), da der zuständige Staatsanwalt u.a. beschwerdeführerische Eingaben nicht mit der erforderlichen Sorgfalt prüfe resp. als unbeachtlich einstufe, verkennt er, dass die Beschwerdekammer nicht Aufsicht über die Staatsanwaltschaft ausübt.