rungskopie darüber in Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft die CHF 12’000.00 mit Verfügung vom 19. September 2025 beschlagnahmt habe). Soweit der Beschwerdeführer nun die Aufhebung der Beschlagnahme und Herausgabe des Nachlasses verlangt, bezieht sich der Antrag auf die Beschlagnahmeverfügung vom 27. Oktober 2022 und insbesondere die CHF 88’000.00 (der am