rung/Rechtsverweigerung (vgl. E. 3 hiernach) zum Gegenstand. Soweit der Beschwerdeführer darüber hinaus Einwände erhebt (beispielsweise einseitige Verfahrensführung und Würdigung von Beweismitteln, Verursachung unnötiger Kosten und Unsicherheiten, von Staatsanwalt G.________ zu verantwortende Eskalation, Missachtung verfahrensrechtlicher Grundsätze, bisher unterbliebene Einstellung etc.), geht er über den Streitgegenstand hinaus. 2.3.3 Betreffend die gerügte Beschlagnahme geht aus den Akten hervor, dass die Staatsanwaltschaft am 27. Oktober 2022 einen von der Mitbeschuldigten C.________ am 2. August 2022 an Notar H._____