Auf die Beschwerde, welche nebst der verfügten Vorschusszahlung auch die am 27. Oktober 2022 erfolgte Beschlagnahme und diverse verfahrensrechtliche Rügen und Anträge zum Gegenstand hat, ist – abgesehen von einer einzigen Ausnahme (konkret die geltend gemachte Verletzung des Beschleunigungsgebots [dazu E. 3]) – aus nachfolgenden Gründen nicht einzutreten: 2.3.1 Soweit sich der Beschwerdeführer gegen die verfügte Vorschusszahlung an den amtlichen Verteidiger wehrt und unter Anrufung des Selbstbestimmungsrechts und des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes u.a. vorbringt, dass diese ohne seine An-