Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 10. Juni 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein und stellte folgende Anträge: 1. Ich beantrage die Ablehnung der angeordneten Vorschusszahlung für anwaltliche und teilweise erbrachte Leistungen, da kein wirksamer Auftrag meinerseits vorlag. 2. Ich beantrage die Zurückweisung der Genehmigung der Honorarforderung durch die Staatsanwaltschaft sowie die Wahrung meiner Verfahrensrechte und eine unparteiische Verfahrensführung.