2023, N. 4 f. zu Art. 397 StPO; vgl. auch KELLER, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung StPO, 3. Aufl. 2020, Rz. 7 zu Art. 397 StPO). Der Fall erscheint spruchreif und ein kassatorischer Entscheid, wie vom Beschwerdeführer beantragt, würde bei diesem Ausgang des Verfahrens einen formalen Leerlauf bedeuten, zumal auch eine Siegelung, welche eine Sofortmassnahme darstellt, die mit blosser Geltendmachung ihre Wirkungen entfaltet und jede Kenntnisnahme durch die Strafbehörde ausschliesst, nicht mehr zielführend ist.