(vgl. E. 4.3.5 sowie E. 4.4.2). Ob diese Schlussfolgerung auch zur Annahme der Nichtigkeit und damit Ungültigkeit des Entbindungsentscheids im vorliegenden Strafverfahren führt (ohne Vorliegen einer verwaltungsrechtlichen Überprüfung), inwiefern die Staatsanwaltschaft von der Ungültigkeit des Entbindungsentscheids auszugehen hat und welches die Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der eingereichten medizinischen Unterlagen im Strafverfahren sind (auch mit Blick auf den Umstand, dass das Bundesgericht in seinem Urteil 2C_332/2024 vom 21. Juli 2025 E. 4.4.2 festgehalten hat, den Berufsgeheimnisträgern könne