Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil 7B_120/2025 vom 19. Mai 2025 fest, ob eine Nichtigkeit des Entbindungsentscheids vorliege, lasse sich nur unter Würdigung der verwaltungsrechtlichen Verfahrensakten und der für das Entbindungsverfahren einschlägigen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen beurteilen. Die Frage nach der Verwertbarkeit der medizinischen Unterlagen erweise sich demnach als einigermassen komplex, wobei bei deren Beurteilung straf- wie auch verwaltungsrechtliche Aspekte ineinander übergriffen.