Die Frage der gesetzeskonformen Entbindung stellt sich vorliegend einzig im Zusammenhang mit dem Ablauf des verwaltungsrechtlichen Entbindungsverfahrens. Offenbar wurde dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör nicht gewährt und ihm der Entbindungsentscheid auch nicht eröffnet. Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil 7B_120/2025 vom 19. Mai 2025 fest, ob eine Nichtigkeit des Entbindungsentscheids vorliege, lasse sich nur unter Würdigung der verwaltungsrechtlichen Verfahrensakten und der für das Entbindungsverfahren einschlägigen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen beurteilen.