265 StPO, wobei ein Entbindungsentscheid von einer kantonalen Behörde vorliegt. In dieser Konstellation sind keine Bestimmungen ersichtlich, die ein absolutes Verwertbarkeitshindernis der von Dr. med. F.________ eingereichten Unterlagen begründen könnten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 7B_120/2025 vom 19. Mai 2025 E. 1.5.1 f. sowie E. 1.5.3 zum Folgenden).