Aus einer Aktennotiz der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass Dr. med. C.________ am 5. Februar 2025 ein Explorationsgespräch mit dem Beschwerdeführer durchführen wollte, was dieser jedoch verweigerte. Die Staatsanwaltschaft nahm deshalb am 6. Februar 2025 Kontakt mit dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers auf und bat ihn darum abzuklären, weshalb der Beschwerdeführer nicht am Explorationsgespräch teilnehmen wollte und ob er grundsätzlich bereit sei, mit dem Gutachter zusammenzuarbeiten.