Dazu hat sich die Staatsanwaltschaft geäussert. Ob der Antrag des Beschwerdeführers, das Gutachten von Dr. med. C.________ als unverwertbar aus den Akten zu weisen, (auch mit Blick auf die vom Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren vorgebrachten Argumente) zu Recht abgelehnt wurde, ist eine materielle Frage des Beschwerdeverfahrens.