Weder ist ersichtlich noch wird vom Beschwerdeführer begründet, inwiefern ein solcher Rechtsnachteil vorliegen sollte. Abgesehen davon befinden sich Akten von Dr. E.________ (D.________-Spital), deren Edition der Beschwerdeführer am 19. Mai 2025 bei der Staatsanwaltschaft beantragte, in den Akten (vgl. Faszikel Edition D.________- Spital, Ordner II; Akten BM 24 47391 [soweit nicht anders vermerkt sind im Folgenden diese Akten gemeint]).